Telekommunikation und Medien

Hier finden Sie Musterschreiben an folgende Stellen:

Die Deutsche Telekom AG speichert im Sprachtelefondienst zur Abrechnung Verbindungsdaten über jedes Telefongespräch. Dazu gehören Datum, Uhrzeit und Dauer des Gesprächs sowie die angerufene Telefonnummer. nach Wahl des Kunden können diese Daten

Auch für die Aufnahme in Teilnehmerverzeichnisse (Telefonbücher) und den Auskunftsdienst der Telekom steht Ihnen ein Wahlrecht zu. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil Teilnehmerverzeichnisse zunehmend auch in elektronischer Form (z.B. auf CD-ROM) veröffentlicht werden, so daß die Daten z.B. für Werbezwecke leicht von Unternehmen, aber auch von Privatpersonen, ausgewertet werden können. Es ist daher sinnvoll, den Eintrag in Teilnehmerverzeichnissen auf das unbedingt Notwendige zu beschränken (z.B. nur den Anfangsbuchstaben des Vornamens und keine Adresse) und ggf. die Aufnahme in elektronische Verzeichnisse völlig auszuschließen.

Seit Herbst 1997 bietet die Telekom und private Wettbewerber einen sog. "Komfortauskunftdienst" an, bei dem gegen Entgelt neben der Rufnummer auch weitere im Telefonverzeichnis eingetragene Daten (wie z.B. Adresse, Beruf und Mitbenutzer) mitgeteilt werden. Bei Neukunden ist dies nur mit deren Einwilligung zulässig; "Altkunden" können dieser Verwendung ihrer Daten widersprechen.

Der Sender Freies Berlin läßt durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln Daten aller angemeldeten Berliner Rundfunkteilnehmer speichern. Dazu gehören neben Name, Adresse, Bankverbindung auch Daten über eingegangene Zahlungen.

Folgende Musterschreiben sind vorhanden:

Eintragung meines Namens und meiner Anschrift im Telefonbuch für Berlin (Telekom AG)
Ausübung des Wahlrechts nach der Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (Telekom AG)
Auskunft über Daten, die über mich gespeichert sind (Sender Freies Berlin)